Skip to main content

Umstandskleidung beantragen bei Hartz IV

Wenn man Kinder hat, dann kann das ganz schön ins Geld gehen, und das nicht erst, wenn diese auf der Welt sind. Schon wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt, muss man sich Gedanken um die Finanzen machen. Bis zur Geburt muss man viele Dinge anschaffen, um eine Baby-Erstausstattung kommt man nicht herum. Doch nicht nur das Baby an sich kostet Geld, auch die werdende Mutter braucht ein gewisses Kapital, zum Beispiel für den Kauf von Umstandskleidung. Besonders schwierig wird es, wenn die Familie von Hartz IV leben muss, dann sind solche zusätzlichen Kosten in der Regel kaum zu stemmen.

Beim Jobcenter kann man Geld für Umstandskleidung beantragen

Natürlich wird man vom Staat auch im Fall einer Schwangerschaft nicht im Stich gelassen. Steht die Geburt eines Kindes bevor, kann man beim Jobcenter Mehrbedarf beantragen. Diesen bekommt man nicht automatisch, man muss sich also unbedingt selbst darum kümmern. Darüber hinaus kann die Schwangere aber auch einen Antrag stellen, dass die einen gewissen Betrag für den Kauf von Umstandskleidung bekommt.

Selbstverständlich können hier keine riesigen Summen locker gemacht werden, man kann einmalig mit etwa 150 Euro rechnen, je nach Wohnort kann der Betrag aber variieren. Bei der Berechnung berücksichtigt das Jobcenter auch Gelder, die bereits ausgezahlt wurden. Umstandskleidung hat leider ihren Preis, deshalb kommt man mit diesem Betrag häufig nicht sehr weit. Aus diesem Grund kann es Sinn machen, sich auch nach gebrauchter Umstandsmode umzuschauen, oder zu reduzierter Ware zu greifen. In vielen Online-Shops findet man regelmäßig Sonderangebote, so dass man jede Menge sparen und sich eine Grundausstattung an Umstandskleidung zulegen kann.

Antrag auf Mehrbedarf unbedingt rechtzeitig stellen

Die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft gelten als besonders kritisch, in diesem Zeitraum kommt es häufiger zu Fehlgeburten. Aus diesem Grund kann ein Antrag auf Mehrbedarf frühestens ab der 13. Schwangerschaftswoche gestellt werden. An diesen Termin sollte man sich auch unbedingt halten, denn schließlich muss man unter Umständen eine längere Bearbeitungszeit mit einkalkulieren, mit zwei bis drei Wochen sollte man auf jeden Fall mindestens rechnen.

Für den Antrag benötigt man einen Nachweis über die Schwangerschaft, zum Beispiel in Form eines gültigen Mutterpasses. Es ist wichtig zu wissen, dass es keinerlei Rückerstattungen vom Jobcenter gibt. Hat man sich bereits Umstandskleidung gekauft, so können die entsprechenden Belege nicht eingereicht werden. Hat man sich schon einige Kleidungsstücke zugelegt, so ist das für das Jobcenter oftmals auch ein Zeichen, dass man keine zusätzliche finanzielle Unterstützung braucht und einfach an anderer Stelle etwas einsparen kann.


Keine Kommentare vorhanden


Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *